Teilnahmevereinbarungen
Unsere Schlichtungsverfahren sind grundsätzlich freiwillig.Unternehmen sind also nicht verpflichtet, sich daran zu beteiligen. Manche Unternehmen haben sich jedoch freiwillig dazu bereit erklärt, an unseren Verfahren teilzunehmen. Welche Unternehmen das sind und in welchem Ausmaß sie sich zur Teilnahme verpflichtet haben, erfahren Sie hier.


HiKi Versand GmbH
HiKi nimmt an unseren Schlichtungsverfahren teil.
HiKi Versand GmbH
Die HiKi Versand GmbH hat sich freiwillig dazu bereit erklärt, an Schlichtungsverfahren bei der Verbraucherschlichtung Austria teilzunehmen. Im Falle eines Schlichtungsantrags wird HiKi mit einer begründeten Stellungnahme auf diesen eingehen und bei Bedarf bis zur Unterbreitung eines Schlichtungsvorschlags am Schlichtungsverfahren mitwirken. Eine Verpflichtung zur Annahme von Schlichtungsvorschlägen ist damit allerdings nicht verbunden.

foxline corporate products – Renate Denk
foxline nimmt an unseren Schlichtungsverfahren teil.
foxline corporate products – Renate Denk
foxline corporate products – Renate Denk hat sich freiwillig dazu bereit erklärt, an Schlichtungsverfahren bei der Schlichtung für Verbrauchergeschäfte teilzunehmen.
Im Falle eines Schlichtungsantrags wird foxline corporate products – Renate Denk mit einer begründeten Stellungnahme auf diesen eingehen und bei Bedarf bis zur Unterbreitung eines Schlichtungsvorschlags am Schlichtungsverfahren mitwirken. Eine Verpflichtung zur Annahme von Schlichtungsvorschlägen ist damit allerdings nicht verbunden.

Saturn
Die österreichischen Saturn Märkte nehmen an unseren Schlichtungsverfahren teil.
Saturn
Saturn hat entschieden, freiwillig an Schlichtungsverfahren bei der Schlichtung für Verbrauchergeschäfte teilzunehmen.
Wird ein Schlichtungsantrag von einem Kunden eingebracht, wird Saturn jedenfalls durch eine begründete Stellungnahme auf den Schlichtungsantrag eingehen und sich dadurch aktiv am Schlichtungsverfahren beteiligen. Darüber hinaus hat sich Saturn bereit erklärt, wenn möglich bis zur Unterbreitung eines Schlichtungsvorschlags am Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Eine Verpflichtung dazu besteht allerdings nicht.

Media Markt
Die österreichischen Media Märkte nehmen an unseren Schlichtungsverfahren teil.
Media Markt
Media Markt hat sich freiwillig dazu bereit erklärt, an Schlichtungsverfahren bei der Schlichtung für Verbrauchergeschäfte teilzunehmen.
Im Falle eines Schlichtungsantrags bedeutet das, dass Media Markt mit einer begründeten Stellungnahme auf diesen eingeht und sich so aktiv am Schlichtungsverfahren beteiligt. Zudem wird das Unternehmen, wann immer möglich, bis zur Unterbreitung eines Schlichtungsvorschlags am Schlichtungsverfahren teilzunehmen – eine Verpflichtung dazu ist allerdings nicht gegeben.