Bevor Sie einen Antrag bei uns einbringen...
Gerne unterstützen wir VerbraucherInnen und Unternehmen dabei, Probleme gemeinsam zu lösen. Damit wir Ihren Fall auch tatsächlich behandeln können und sich VerbraucherInnen nicht vergeblich die Mühe machen, einen Antrag bei uns einzubringen, ersuchen wir Sie, die Informationen im Menüpunkt Verfahren genau durchzulesen. Wichtig ist, dass Sie das Unternehmen bereits ohne Erfolg mit Ihrer Beschwerde konfrontiert haben und kein Ablehnungsgrund zur Behandlung Ihres Falls vorliegt.
Wenn Sie Zweifel haben, ob wir in Ihrem Fall ein Schlichtungsverfahren durchführen können, rufen Sie uns doch einfach an oder schreiben Sie uns. Wir stehen Ihnen für Auskünfte jederzeit gerne zur Verfügung.
Der schnellste Weg: unser Schlichtungsportal
Der schnellste und einfachste Weg einen Schlichtungsantrag bei uns einzubringen, ist über unser Schlichtungsportal. Hier fragen wir alles ab, was wir zur effizienten und raschen Behandlung Ihres Falls wissen müssen. Über das Schlichtungsportal können Sie den Verlauf Ihres Schlichtungsverfahrens mitverfolgen. Die eingegebenen Informationen und hochgeladenen Dokumente stehen jederzeit zur Verfügung. Bei Problemen mit Fremdwährungskrediten empfehlen wir dringend die Verwendung unseres Schlichtungsportals. Bei solchen Fällen brauchen wir auch eine Entbindung vom Bankgeheimnis.
Antrag per E-Mail, Brief oder Fax
Wenn Sie unser Portal nicht nutzen möchten, können Sie Ihren Antrag auch per E-Mail, Brief oder Fax einreichen.
Die Behandlung von Anträgen, die per E-Mail, Brief oder Fax eingebracht werden, kann zu Beginn unter Umständen aber etwas länger dauern als die Behandlung von Anträgen, die wir über unser Onlineportal erhalten. Mit der Einbringung des Schlichtungsantrags stimmen Sie unserer Verfahrens- und Geschäftsordnung sowie der Datenschutzerklärung zu.
Was wir wissen müssen
Wenn Sie Ihren Antrag per E-Mail, Brief oder Fax einbringen, sollten Sie uns jedenfalls folgende Informationen übermitteln:
- Ihre Kontaktdaten und die Kontaktdaten des betroffenen Unternehmens
- Schilderung des Problems – Bitte leiten Sie uns nicht nur E-Mails oder Briefe weiter, sondern fassen Sie das Problem kurz zusammen
- Lösungswunsch – Was möchten Sie vom Unternehmen?
- Alle Dokumente, die für die Behandlung Ihres Falls wichtig sind
- Bei Fremdwährungskreditproblemen eine Entbindung vom Bankgeheimnis


ODR-Plattform
Sie haben online einen Vertrag abgeschlossen? Es gibt Probleme mit diesem Vertrag und das Unternehmen hat eine Niederlassung in Österreich oder einem EU-Staat? Dann können Sie Ihre Beschwerde auch über die ODR-Plattform der Europäischen Kommission einbringen. ODR steht für „Online Dispute Resolution“ und bedeutet so viel wie „Online-Streitbeilegung“. Über die ODR-Plattform wird Ihre Beschwerde automatisch an das betroffene Unternehmen geschickt. Das Unternehmen schlägt dann eine Schlichtungsstelle zur Behandlung des Falls vor. Wenn Sie dem Vorschlag zustimmen, wird Ihre Beschwerde an die entsprechende Schlichtungsstelle weitergeleitet. Weitere Informationen zum Ablauf des ODR-Verfahrens finden Sie hier.
FIN-NET
Bei grenzüberschreitenden Verbraucherstreitigkeiten im Finanzbereich kann Ihnen FIN-NET helfen. FIN-NET ist ein EU-weites Netzwerk von Schlichtungsstellen, die im Finanzdienstleistungssektor tätig sind.